Vorsorgevollmacht, Erwachsenenschutz
Ein Schicksalsschlag, eine psychische Erkrankung oder ähnliche Beeinträchtigungen können unglaublich schnell dazu führen, dass die eigene Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, plötzlich stark eingeschränkt ist. In diesem Fall sieht das Gesetz unterschiedliche Formen der Vertretung vor. Doch wer vertritt mich dann in diesen Angelegenheiten?
Immer mehr Menschen wollen im Vorhinein selbst darüber bestimmen, wer sie im Falle des Eintritts der eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit vertreten soll. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht, deren Unterschied zur gewählten Erwachsenenvertretung sowie die Grundsätze und Einsatzbereiche der gesetzlichen und gerichtlichen Erwachsenenvertretung. Welche Art der Vertretung für Sie die Richtige ist und wie Ihre zukünftige Vertretung bereits jetzt durch Sie selbst bestimmt werden kann, besprechen wir gerne mit Ihnen bei einem Termin in unserer Kanzlei.